In der Verbandsgemeinde Altenahr ist das Abkochgebot von Trinkwasser für weitere Ortsgemeinden aufgehoben, das nach den Schäden durch die Flutwasserkatastrophe den Verbraucherinnen und Verbrauchern auferlegt worden war. In Ahrbrück, Ahrbrück-Brück, Ahrbrück-Pützfeld, Mayschoß, Mayschoß-Laach, Hönningen und Hönningen-Liers kann das Trinkwasser jetzt wieder ohne Abkochen und Bedenken verbraucht werden.

„In der kommenden Woche werden wir weitere Proben ziehen und hoffen auf positive Ergebnisse“ kündigt Theo Waerder, Werkleiter im Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Ahr,an. „Wir hoffen, dass wir zeitnah alle verbliebenen Abkochgebote in den restlichen Ortsgemeinden aufheben können.“ Das Abkochgebot war nach der Flutkatastrophe an der Ahr am 22. Juli 2021 zum Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger erlassen worden. Informationen erhalten Verbraucher dazu auch im Internet unter www.swb-regional.de. (vj)


Text: SWB Regional Online